| Leitbild |
Die Sicherung einer lebenswerten Zukunft erfordert eine weltweite
Kooperation zum Schutz unserer natürlichen Umwelt.
Die globale Umweltproblematik ist in ihren komplexen Zusammen- hängen mit sozio-ökonomischen und kulturellen Faktoren zu sehen.
Eine nachhaltige Zusammenarbeit erfordert ganzheitliche Konzepte, professionelles Know-How und den freundschaftlichen Dialog gleichberechtigter Partner.
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| Satzung |
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Satzung der Europäisch-Karibischen Gesellschaft e.V. in der von der
Mitgliederversammlung vom 18. Juli 1993 verabschiedeten und am 6. November 1993
geänderten Fassung.
(-- Auszug --) § 1 Name, Sitz und Zweck Der Verein führt den Namen Europäisch-Karibische Gesellschaft e.V. Sitz des Vereins ist Konstanz. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Konstanz unter der Register-Nummer 530 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der europäisch-karibischen Beziehungen. Schwerpunkte der Vereinstätigkeiten sind die Bereiche Kultur und Umweltschutz. Der Verein will damit einen Beitrag zur internationalen Freundschaft, sowie zur Lösung der globalen Umweltproblematik leisten. Dem Vereinszweck dienen insbesondere a) die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Vorführungen, Ausstellungen, Lesungen, Seminare und Tagungen, b) die Veröffentlichung künstlerischer und dokumentarischer Arbeiten, c) der Austausch von Studenten, Wissenschaftlern und Künstlern bzw. ihren Werken, d) die Beteiligung an Naturschutzprojekten in der Karibik, z. B. in Form von Kontakt- und Informationsvermittlung, finanzieller, sachlicher und personeller Unterstützung, e) die Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen, f) sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 2 Erwerb und Form der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. 2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 3. Der Verein setzt sich zusammen aus Ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern. § 3 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß aus dem Verein. 2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig. -- Den Volltext der Satzung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. -- Werden Sie Mitglied oder unterstützen Sie unsere Umwelt- und Kulturprojekte durch eine Spende! |
